Für eine Vergabe unter Wettbewerb ist ein vollständiger und termingerechter Eingang der Angebote von erheblicher Bedeutung. Ferner ist zu vermeiden, dass vor dem Abgabetermin Informationen aus bereits vorliegenden Angeboten bekannt und an andere Bieter weitergegeben werden. Dadurch könnten Lieferanten über Konkurrenzangebote informiert werden, um ihr noch abzugebendes Angebot entsprechend anzupassen.
Hieraus können insbesondere folgende Anforderungen an den Teilprozess „Angebotseingang“ abgeleitet werden:
(a) Regelung, wie und bei wem die Angebote eingehen sowie hinsichtlich der Öffnung der Angebote.
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