Die Bilanz ist grundsätzlich nach der Fristigkeit der Einzelposten zu gliedern. Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen, bei denen eine Gliederung nach der Liquidität zu einem besseren Bild der Vermögenslage führt, so z.B. Banken (IAS 1.51).
Seiten 238 - 286
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: