Das im April 2009 verabschiedete und am 29. 05 2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) enthält neben weitgehenden Änderungen im Bereich der Rechnungslegung und Bilanzierung u. a. Regelungen hinsichtlich der Aufgaben von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss. Das Aktiengesetz wurde um § 107 Abs. 3 Satz 2 § AktG erweitert, in dem es u. a. heißt:
„Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse bestellen, namentlich, um seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen. Er kann insbesondere einen Prüfungsausschuss bestellen, der sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, befasst.“
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