Aus den bisherigen Fachgutachten und Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) und des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (IIR) sowie aus themenspezifischen Veröffentlichungen ergeben sich grundlegende Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen Interner Revision und Abschlußprüfer. Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer hat sich seit Bestehen (1931) schon frühzeitig mit dem Thema Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlußprüfer beschäftigt. Zu den bisherigen Fachgutachten und Stellungnahmen zur Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlußprüfer gehören u.a. das FG 6/1934 des Instituts der Wirtschaftsprüfer, die Stellungnahme des Hauptfachausschusses HFA 2/1966 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), die Stellungnahme „Interne Überwachung und Jahresabschlußprüfung“ des Arbeitskreises „Externe und interne Überwachung der Unternehmung“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. sowie das FG 1/1988 des IDW. Darüber hinaus hat der Arbeitskreis „Externe und interne Überwachung der Unternehmung“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. im Jahr 1990 zur „Zusammenarbeit von Abschlußprüfer und Interner Revision“ Stellung genommen.
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