Der GbR kommt im organisatorischen Bereich sowie bei der rechtlichen Gestaltung von Unternehmenszusammenschlüssen eine erkennbar große Bedeutung zu. Die rechtliche Tragweite der GbR beschränkt sich aber auf die Lösung rein konstruktiver Probleme. Die GbR konkurriert in der Praxis teilweise mit den Gesellschaftsformen des Handelsrechts, aber auch mit der Genossenschaft gemäß § 1 GenG und der Partnerschaftsgesellschaft. Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) stellt für grenzüberschreitende Unternehmenskooperationen eine besondere Personengesellschaftsform dar, der eher eine Hilfsfunktion zukommt.
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