In den vergangenen Jahren hat das International Accounting Standards Board (IASB) eine Reihe von vormals aktiv betriebenen Projekten bis auf Weiteres zurückgestellt, um sich auf die Erarbeitung neuer Standards zu konzentrieren, denen er eine herausgehobene Bedeutung zumisst. Diese herausgehobene Bedeutung kommt den Projekten „Erlösrealisierung“, „Leasingverhältnisse“, „Finanzinstrumente“ und „Versicherungsverträge“ zu.
Die vier genannten Projekte werden vom IASB aus unterschiedlichen Gründen mit Vorrang vor anderen Projekten behandelt. Die beiden Projekte „Erlösrealisierung“ und „Leasingverhältnisse“ sind Gegenstand des Memorandum of Understanding (MoU) zwischen dem IASB und dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB). Sie stellen die letzten noch abzuarbeitenden Bausteine der Konvergenzbemühungen in Bezug auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die US Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) dar, die planmäßig bereits zur Mitte des Jahres 2011 hätten abgeschlossen sein sollen. Das Projekt Finanzinstrumente bzw. die beschleunigte Ablösung des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ durch einen neuen Standard ist vor allem auf die Finanz- und Wirtschaftskrise zurückzuführen, in deren Einflussbereich dieses Thema weltweit politische und mediale Aufmerksamkeit erlangte. Mit dem Projekt „Versicherungsverträge“ befasst sich das Board (in zwei getrennten Phasen) bereits seit 1997 – im Rahmen der derzeit in Arbeit befindlichen Phase II soll zur Bilanzierung von versicherungsspezifischen Sachverhalten ein eigenständiges IFRS-Bilanzierungskonzept bereitgestellt werden.
Alleine schon der zeitliche Bearbeitungshorizont dieser vier Projekte, vor allem aber die Änderungen im Vergleich zu bestehenden Bilanzierungsregelungen und -konventionen deuten darauf hin, dass ihnen Reformcharakter zuzuschreiben ist. Diese Reformen werden im Folgenden in Bezug auf ihren Entwicklungsprozess, wesentliche Regelungsnormen und voraussichtliche Fertigstellungs- und Erstanwendungszeitpunkte dargestellt.
Bei einer Reform handelt es sich um eine planmäßige Neuordnung bzw. eine Umgestaltung. Darüber hinaus bedeutet der Begriff auch „Verbesserung des Bestehenden“. Ob es sich im Rahmen der Reformprojekte des IASB um eine solche Verbesserung des Bestehenden handelt, soll jeweils zusammenfassend betrachtet werden.
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