Am 26. März 2009 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts – BilMoG verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 3. April 2009. Nach der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 28. Mai 2009 trat das Gesetz zum 29. Mai 2009 in seiner endgültigen Fassung vom 25. Mai 2009 in Kraft. Entsprechend Art. 66 EGHGB i.d.F.d. BilMoG gelten die neu eingeführten Regelungen der (Konzern-) Lageberichterstattung primär für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2009 beginnen; die überwiegende Mehrzahl der weiteren Änderungen gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, wobei die Anwendung jedoch freiwillig unter Angabe im (Konzern-) Anhang, um ein Jahr vorgezogen werden kann. Lediglich einige Befreiungsregelungen wie z.B. die Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars für bestimmte Einzelkaufleute sowie die neuen Größenkriterien des § 267 Abs. 1 und 2 sowie § 293 Abs. 1 HGB i.d.F.d. BilMoG sind bereits für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 beginnen.
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