Anh. XXIV EU-ProspV ist durch die Verordnung Nr. 486/2012/EU neu eingefügt worden und enthält das Schema für die Mindestangaben für die Wertpapierbeschreibung für Aktien bei Bezugsrechtsemissionen. Für die Frage des Anwendungsbereichs des Anh. XXIV EU-ProspV wird auf die Einleitung zur Kommentierung zum Anh. XXIII EU-ProspV verwiesen. Das Schema zu Anh. XXIV EU-ProspV entspricht im Wesentlichen Annex III EUProspV, so dass vielfach auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann, auch wenn in den deutschen Versionen teilweise sprachliche Abweichungen zu erkennen sind, die sich jedoch inhaltlich nicht wesentlich auswirken.
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