Das Thema „Sicherheit der Kundeneinlagen“ ist von größter Sensibilität und daher für die Kreditwirtschaft von großer Bedeutung. Die positive Wirkung der bestehenden Sicherungssysteme hat die zurückliegende Finanzkrise gezeigt, in der es nicht zu panikbedingten Kontobewegungen gekommen ist. In Deutschland ist die Sicherung von Kundeneinlagen auf mehrere gesetzliche und freiwillige Systeme verteilt und kann inzwischen auf eine lange positive Tradition zurückblicken. Gerade die Vielgestaltigkeit der deutschen Sicherungssysteme wird im europäischen Kontext zuweilen kritisch gesehen, obwohl sie nach unserer Einschätzung maßgeblich für das Vertrauen der Kunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist.
Vor diesem Hintergrund soll in dem nachfolgenden Beitrag ein Augenmerk auf die Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe gelegt werden. Aufbau und Wirkungsweise sowie das Zusammenspiel der verschiedenen Stufen werden dargestellt. Außerdem werden die Handlungsmöglichkeiten der Sicherungseinrichtungen beschrieben.
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ein sog. Institutssicherungssystem etabliert. Dessen Ziel ist es, die Insolvenz der mitwirkenden Institute zu vermeiden, wirtschaftliche Notlagen frühzeitig zu erkennen und für eine ausreichende Liquidität der Institute zu sorgen. Dieser präventive Charakter des Sicherungssystems setzt eine fundierte Risikoüberwachung voraus, sodass auch die Grundzüge des Risikomonitoring beschrieben werden. Ein weiteres wichtiges Element im Rahmen der Prävention ist die risikoorientierte Beitragsbemessung, deren Grundzüge ebenfalls erläutert werden.
Da bei Abschluss des Artikels noch keine Entscheidung zur künftigen Fortentwicklung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie getroffen war, kann hinsichtlich der rechtlichen Weiterentwicklung der Einlagensicherung nur ein Ausblick gegeben werden.
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