– Der Konzern, der nach der Einheitstheorie als eine Einheit von mindestens zwei Unternehmen zu betrachten ist, weist konzeptionell in seinem Konzernabschluss als Eigenkapital nur dasjenige des Konzernmutterunternehmens aus.
– Bei der Kapitalkonsolidierung werden in der Konzernbilanz anstelle des Beteiligungsansatzes die Vermögensgegenstände und Schuldposten des Tochterunternehmens aufgenommen. Gleichzeitig wird der Beteiligungsansatz bei der Mutter mit dem Eigenkapital der Tochter verrechnet.
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