Kommunen bilden als Gebietskörperschaft neben Bund und Ländern eine eigene Ebene im Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik Deutschland. Zusammen mit Bund und Ländern gehören Kommunen somit zu den sogenannten Hauptverwaltungsebenen. Obwohl der Begriff „Kommune“ aus dem Lateinischen übersetzt „Gemeinde“ bedeutet, umfasst er im heutigen Sprachgebrauch sowohl die Gemeinden als auch kreisfreie und kreisangehörige Städte sowie Landkreise.
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