Hat ein Vertriebsmittler die Hürde der Geschäftspartnerprüfung genommen, ist das Vertragsmanagement gefragt. Jedenfalls bei abstrakt erhöhtem Korruptionsrisiko im Unternehmen sollte die Vertragsgestaltung, die unter Verwendung von geeigneten Vertragsmustern erfolgen kann, nicht eigenständig in der Vertriebsabteilung vorgenommen werden. Da die Vertragsgestaltung im Anschluss an die Geschäftspartnerprüfung ein wesentliches Element der Korruptionsprävention bildet, sollte die zuständige Abteilung im Unternehmen bestenfalls zum einen über das erforderliche rechtliche und praktische Know-how verfügen und zum anderen unabhängig vom Vertrieb agieren können. Dies kann etwa die Rechtsabteilung oder auch eine Abteilung Contract Management sein.
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