Wie auch in anderen Compliance-Bereichen hat es sich in der Praxis bewährt, die Mitarbeiter und Organe der Gesellschaft mittels einer spezifischen Verhaltensrichtlinie zu rechtskonformem Verhalten, hier zur Vermeidung von Auslandskorruption
bei der Einschaltung von Vertriebsmittlern, anzuleiten. Die Richtlinie bildet die Basis für eine Anleitung und Sensibilisierung der Mitarbeiter und sollte durch Schulungen, die auf den Richtlinieninhalten aufbauen, ergänzt werden. Zugleich ist die Richtlinie ein wichtiger Bestandteil der Compliance-Dokumentation, die unter Umständen einmal benötigt wird, um Sanktionen oder Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen oder Führungspersonen wegen des Vorwurfs unzureichender Compliance-Maßnahmen abzuwenden.
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