Unterjährige Berichte waren in Deutschland bisher lediglich über das BörsG für am amtlichen Markt gehandelte Unternehmen notwendig. Mit der zum Ende des letzten Jahres erfolgten Umsetzung der Transparenzrichtlinie im Wertpapierhandelsgesetz sind die Pflichten und der Anwenderkreis für die unterjährige Berichterstattung erweitert und konkretisiert worden. So werden in den §§ 37 w und 37 x WpHG die Aufstellung und Veröffentlichung unterjähriger Berichte gefordert, die neben den Finanzberichten auch Zwischenlageberichte und eine Versicherung der gesetzlichen Vertreter zu enthalten haben. In diesem Beitrag soll der Nutzen von Zwischenberichten für die Unternehmensüberwachung vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage aufgezeigt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2007.01.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-02-22 |
Seiten 35 - 42
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