Der Beitrag deckt auf, dass allein mit dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023 noch keine ausreichende Rechtssicherheit für Datenexporteure besteht. Soweit diese Daten exportieren, die einen Kontext zu Beschäftigten aufweisen, bleibt unklar, ob die Selbstzertifizierungen unter dem Data Privacy Framework ausreichend als Garantie für den internationalen Datentransfer sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-31 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.