Die Arbeit wurde im Wintersemester 2011/2012 von dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität, Gießen als Dissertation angenommen. Rechtsprechung und Literatur wurden bis einschließlich Januar 2012 berücksichtigt. Gegenstand der Arbeit ist der Tatbestand der Vorteilsannahme. Dabei gliedert sich die Arbeit in sechs Teile.
Nach einer einführenden Einleitung folgt zunächst eine Bestandsaufnahme zum rechtlichen Ist-Zustand (zweiter Teil). Ausgehend von der Gesetzgebungsgeschichte betreffend die Tatbestände der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung, beginnend mit Einführung des StGB, dem Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch von 1974 und insbesondere dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption aus dem Jahre 1997, wird die geschichtliche Entwicklung dieser Rechtsnormen dargestellt. Hieran schließt sich eine Aufbereitung des durch den Tatbestand der Vorteilsannahme geschützten Rechtsguts einschließlich einer kritischen Würdigung der insoweit vertretenden Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung an. Ebenfalls Teil der Bestandsaufnahme ist eine Beschreibung der objektiven sowie subjektiven Tatbestandsmerkmale der Vorteilsannahme im derzeit geltenden Recht. Auch wenn eine einer Kommentierung entsprechende Übersicht von vornherein nicht seitens des Verfassers vorgelegt werden konnte und musste, verschaffen die Ausführungen dem Leser einen guten Überblick zu § 331 StGB. Eine vertiefende Darstellung kann in der einschlägigen Kommentarliteratur gefunden werden.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-17 |
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