Die große Koalition einigte sich im September 2018 in ihrem Koalitionsvertrag darauf, ein Unternehmenssanktionenrecht zu schaffen, um Wirtschaftskriminalität effektiver zu bekämpfen. Die bereits zum vierten Mal stattfindenden Unternehmensstrafrechtlichen Tage standen daher ganz im Zeichen der aktuellen rechtspolitischen Debatte über den Entwurf eines solchen. Der Augsburger Ordinarius und Gastgeber der Tagung, Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel gründete im August 2014 zusammen mit Prof. Dr. Elisa Hoven eine Forschungsgruppe zum Verbandssanktionenrecht, die im Jahr 2017 den „Kölner Entwurf“ vorlegte. Die Tagungsteilnehmer aus verschiedenen Bereichen der Praxis diskutierten detailliert die mögliche Ausgestaltung eines zukünftigen Unternehmenssanktionenrechts und die Folgen für die Rechtsanwaltschaft und Unternehmen. Auch die Bundesjustizministerin richtete ihren Blick nach Augsburg und nahm die Tagung als willkommenen Anlass zur frühzeitigen Diskussion verschiedener Regelungsalternativen wahr.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-03-04 |
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