In der im Anschluss aufgeführten Synopse werden folgende Einzelregelungen tabellarisch gegenübergestellt:
– Management Commentary nach IFRS,
– DRS 15 (Lageberichterstattung) und DRS 5 (Risikoberichterstattung) [beide anzuwenden für Geschäftsjahre bis einschließlich 2012] sowie
– DRS 20 (Konzernlageberichterstattung) [anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31. Dezember 2012].
Sofern in der Synopse die Abkürzung k.E. zu finden ist, bedeutet dies, dass in den entsprechenden Rechnungslegungsnormen keine zumindest direkte Entsprechung vorhanden ist.
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