Seit dem 1. April 2010 gilt § 28 b BDSG sowie die mit dieser Norm korrespondierenden Transparenzvorschriften in § 34 BDSG. Scoring und die zugrunde liegenden Verfahren haben seitdem eine Rechtsgrundlage. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber damit die Zulässigkeit des Scorings anerkannt. Der Beitrag untersucht, wie diese bis dahin völlig neuen Vorschriften von der Rechtsprechung aufgenommen wurden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-29 |
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