Die Anwendung der IFRS für Unternehmen nimmt stetig an Bedeutung zu. Alle Unternehmen mit Sitz in der EU, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt gehandelt werden, sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen, verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Diese Verpflichtung gilt auch für Unternehmen, von denen lediglich Schuldtitel an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der EU notiert sind.
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