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Dokument Schlaglicht 3:„Der Data Act als Herausforderung für den Datenschutz“ – Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) gibt Handreichung zum Data Act heraus

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Schlaglicht 3:„Der Data Act als Herausforderung für den Datenschutz“ – Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) gibt Handreichung zum Data Act heraus

  • Anna Comandi
  • Parnijan Tina Ehtechami
  • Charlotte Schieler

Ab dem 12. September 2025 gelten weite Teile des Data Acts als primäres Unionsrecht in Deutschland unmittelbar. Der Data Act soll den fairen Zugang zu und die faire Nutzung von Daten regeln. Dies betrifft sowohl personenbezogene als auch nicht personenbezogene Daten. Mit dem Data Act sollen Datenmonopole aufgebrochen und die Datensouveränität von Nutzern gestärkt werden. So sollen Nutzer von vernetzten Geräten Mitbestimmungsmöglichkeiten über die Verwendung der bei der Nutzung ihrer vernetzten Geräte anfallenden Daten bekommen. Dabei gibt es zwischen dem Data Act und der DSGVO zahlreiche Berührungspunkte und Überschneidungen. Auch wenn eindeutig geregelt ist, dass die DSGVO im Kollisionsfall Vorrang genießt, stellt die datenschutzkonforme Umsetzung des Data Acts betroffene Unternehmen vor Herausforderungen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.05.14
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 5 / 2025
Veröffentlicht: 2025-08-29

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