Die Unternehmen können im Wesentlichen über Erfordernis, Durchführung, Abwicklung und Auslagenerstattung bei Geschäftsreisen selbst entscheiden. Unter Umständen müssen hierbei allerdings Einschränkungen hingenommen werden, z.B. aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder gesetzlichen Regelungen. Insbesondere stellen Steuergesetze bestimmte Anforderungen an die Anerkennung der durch Geschäftsreisen entstandenen Kosten als abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Auslagenersatz und legen steuerfreie Höchstbeträge fest.
Deshalb werden in den meisten Unternehmen unter Berücksichtigung der vorgenannten Einschränkungen Grundsätze und Regelungen für Geschäftsreisen aufgestellt und üblicherweise in Richtlinien dokumentiert. Darin sollen die für Geschäftsreisen geltenden Zielsetzungen, Regelungen und Kompetenzen (Freiheitsgrade) der Vorgesetzten, Reisenden und der an der Abwicklung Beteiligten eindeutig festgelegt sein, ebenso der Verfahrensablauf. Änderungen zu wesentlichen Punkten (wie z.B. Gesetzesänderungen) müssen zeitnah eingearbeitet werden.
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