Ehe die Compliance-Pflicht für einen SE-Konzern mit Sitz in Deutschland untersucht werden kann, gilt es sich mit dem Diskussionsstand bezüglich einer Rechtspflicht zur Einführung eines Compliance-Management-Systems für die nationale AG als Einzelunternehmen bzw. Konzern auseinanderzusetzen, da die nationale AG insbesondere mit der SE mit dualistischer Führungsstruktur große Parallelen aufweist und hieraus Erkenntnisse gewonnen werden können, die möglicherweise auf die Herleitung einer Rechtspflicht zur Einführung eines Compliance-Management-Systems für einen SE-Konzern mit Sitz in Deutschland eingesetzt werden können.
Die Einführung und die Ausgestaltung eines Compliance-Management- Systems gelten als zentrale Aufgabe der Unternehmensleitung. Ihr kommt bei der Ausgestaltung ein Ermessen zu. Wird die Compliance-Aufgabe mangelhaft wahrgenommen, kann dies zur Haftung der Unternehmensleitung führen. Da die Elemente einer Compliance-Organisation gesetzlich nicht normiert sind, dient im Folgenden ein Vergleich von internationalen Regelungen, Standards und der Leitentscheidung des „Siemens-Neubürger-Urteils“ zur Ermittlung derjenigen Elemente, die für ein effektives Compliance- Management-Systems eines SE-Konzerns notwendig sind. Die inhaltliche Ausgestaltung der Elemente erfolgt in einem weiteren Schritt. Ziel ist die Entwicklung eines Compliance-Management-Systems, das an die Besonderheiten eines SE-Konzerns mit Sitz in Deutschland angepasst ist.
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