Mit den Änderungen des Handelsbilanzrechts durch das geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) stellt sich die Frage nach der Zukunft der steuerlichen Gewinnermittlung. Es ist zu überlegen, ob die handelsbilanziellen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung in ihrer reformierten Fassung für die steuerbilanzielle Gewinnermittlung maßgeblich sein sollen oder ob mehr Argumente für die Aufgabe des Maßgeblichkeitsprinzips sprechen. Dabei handelt es sich keinesfalls um eine im Elfenbeinturm entwickelte Fragestellung. Vielmehr zeigt der Regierungsentwurf zum BilMoG, dass diese Frage auch den Gesetzgeber beschäftigt. Im Regierungsentwurf wird zwar weiterhin zum Ausdruck gebracht, dass zur Maßgeblichkeit zurzeit keine Alternativen bestehen, im Folgenden wird aber ausgeführt: „Auf der anderen Seite ist zu überprüfen, ob dieser Jahresabschluss seine bisherige Funktion, aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes die steuerliche Leistungsfähigkeit des bilanzierenden Kaufmanns abzubilden, weiterhin erfüllen kann. Die Informationsfunktion der Handelsbilanz tritt in den Vordergrund und das Realisationsprinzip als Gradmesser der steuerlichen Leistungsfähigkeit wird punktuell modifiziert. Daher wird zu analysieren sein, ob zur Wahrung einer nach der individuellen Leistungsfähigkeit ausgerichteten Besteuerung und auch im Hinblick auf die Bestrebungen zur Schaffung einer einheitlichen konsolidierten körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage auf EU-Ebene eine eigenständige steuerliche Gewinnermittlung notwendig ist und erforderlichenfalls wie sie zu konzipieren ist.“
Seiten 333 - 358
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