Nicht zuletzt durch die zunehmenden bankaufsichtlichen Anforderungen (z.B. die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und Basel II (bzw. die deutsche Solvabilitätsverordnung (SolvV)) rückt eine barwertorientierte und marktgerechte Betrachtung sowohl von einzelnen Krediten als auch umfassenden Kreditportfolien in das Zentrum des Interesses. Zusätzlich wird bei der Übertragung von Krediten im Rahmen eines Forderungsverkaufs oder dem synthetischen Risikotransfer in Form von Basket-Transaktionen bzw. Asset- Backed-Securities ein wertorientierter Ansatz erforderlich, der gleichzeitig die Grundlage für die Aktivitäten eines Kredit-Treasurys bildet.
Auf dem Weg hin zu einer ganzheitlichen Portfoliobetrachtung im Rahmen einer Gesamtbanksteuerung macht die Trennung zwischen gehandelten (z.B. Corporate und Sovereign Bonds, Credit Default Swaps) und nicht gehandelten (Krediten, Bürgschaften) Assets wenig Sinn. Gesamtbanksteuerung heißt damit insbesondere auch »Gleiches gleich behandeln«. Wenn eine Fair Value Betrachtung von gehandelten Assets sinnvollerweise gefordert wird, so sollte diese Anforderung natürlich auch auf die nicht gehandelten Assets übertragen werden. In der Finanzpraxis wird dies in aller Regel jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. Während bei Corporate Bonds und Credit Default Swaps auf gehandelte Adressen eine tägliche Bewertung »bis auf die tausendste Nachkommastelle« und umfangreiche Vorkehrungen hinsichtlich der Marktgerechtigkeit gefordert werden, trifft man im Kreditbereich oft auf eine rein »binäre Betrachtungsweise«: Der Kredit wird bedient/nicht bedient. Dabei kann letztlich ein »klassischer Kredit« als eine »nicht gehandelte Anleihe« angesehen werden.
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