Die Kommunikation während und über die laufende Untersuchung hat zur Aufgabe, den Untersuchungszweck fördern und die Reputation des Unternehmens und seiner Repräsentanten schützen zu helfen. Sie wird daher wesentlich durch das Untersuchungsziel bestimmt. Besteht zwischen Untersuchungsziel und Inhalt, Mitteln und Kanälen der Kommunikation Inkongruenz, sind sowohl der Untersuchungszweck als auch das Ansehen des Unternehmens bei Mitarbeitern, Behörden, der Bereichs- und der allgemeinen Öffentlichkeit gefährdet.
Es bedarf daher zunächst einer klaren Festlegung des Untersuchungszieles: Identifizierung, Abstellung und Sanktionierung internen unternehmensschädigenden Verhaltens? Reinwaschung von unbegründeten Vorwürfen oder auch nur einem bösen Anschein nach außen? Verschleierung oder Eindämmung der reputationsschädlichen Wirkung tatsächlich bestehender Missstände vor oder nach Aufdeckung? Objektive Sachverhaltsaufklärung als Grundlage für die Aufarbeitung eines konkreten Untersuchungsanlasses oder für künftige nachhaltige Verbesserungen von Geschäftsprozessen? Ist im Ergebnis eine inhaltliche Verhaltensänderung erwünscht aufgrund echter, individueller Einsicht in die Gebotenheit und die langfristige kaufmännische Vorteilhaftigkeit ethisch gebundenen Wirtschaftens und damit eine möglichst dauerhafte Änderung der Art und Weise, in der das Unternehmen mit Dritten interagiert (wertgebundener, unternehmenswertorientierter Ansatz)? Oder geht es hauptsächlich darum, unternehmenstypische Konfliktfelder zu identifizieren und Richtlinien und Prozesse zu schaffen, um sich nicht später dem Vorwurf des Organisationsverschuldens ausgesetzt zu sehen (Compliance- oder Prozessorientierung)?
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