Die Normal-/Standardkostenrechnung gibt es in zwei unterschiedlichen Zielrichtungen. Zunächst kann die Normalkostenrechnung als Zwischenschritt von der Ist- zur Plankostenrechnung gesehen werden. Bei der Standardkostenrechnung stehen dagegen die Kontrolle und die Verhaltenssteuerung der Mitarbeiter, primär der Kostenstellenverantwortlichen, im Vordergrund.
Die Vorteile der Normalkostenrechnung liegen in der Normalisierung der Kalkulations- und Verrechnungssätze und damit in der Beschleunigung und Vereinfachung der innerbetrieblichen Abrechnung. Alle Kommunen, die keine ausgebaute Plankostenrechnung einsetzen, können für die Zwecke der Gebührenkalkulation normalisierte Istkosten einsetzen. Eine solche Rechnung hätte zwar nicht die in der Einleitung beschriebenen Probleme der starken Preisanstiege verhindert, doch werden hiermit zumindest Preisschwankungen der einzusetzenden Kostenarten aus den Gebührenkalkulationen herausgenommen, da mit durchschnittlichen oder bereinigten Istkosten der letzten Perioden gerechnet wird.
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