Der aus der angelsächsischen Banksprache stammende Begriff Compliance bezeichnet das Handeln in Übereinstimmung mit geltendem Recht. Ziel ist es, die haftungsrechtlichen und strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und Unternehmer/ Manager durch die Einrichtung einer Compliance-Organisation zu kontrollieren.
Auch bei einer sorgfältigen Geschäftsführung kann ein Unternehmen durch Managementfehler oder eine widrige wirtschaftliche Situation in eine Krise geraten. Im Rahmen der Insolvency Compliance sind sodann spezielle insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Pflichten zu beachten. Im Mittelpunkt steht dabei die Insolvenzantragspflicht bei Insolvenzreife. Pflichtverstöße können persönliche Haftungen des Managements in empfindlicher Höhe hervorrufen und werden darüber hinaus auch strafrechtlich sanktioniert. Nur ein frühzeitiges Erkennen der Krise garantiert eine adäquate Auseinandersetzung mit derselben. Je nach Branche, Unternehmensgröße und Standortbedingungen ergibt sich für jeden Einzelfall eine andere Möglichkeit der optimalen Krisenbewältigung. Das Unternehmen sollte im Idealfall mit einem verbesserten Geschäftsmodell erhalten werden. Dieser Beitrag dient dazu, die insolvenzspezifischen Pflichten bei der unternehmerischen Abwägung und Entscheidung darzustellen. Regelmäßig bietet sich zwar eine auf den Einzelfall abgestellte Beratung an. Dem Praktiker werden im Folgenden aber die wesentlichen Mechanismen erläutert und es werden Möglichkeiten und Grenzen der Insolvency Compliance dargestellt.
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