Die CSR-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung setzt für viele Unternehmen neue Maßstäbe der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Während nunmehr bestimmte große kapitalmarktorientierte Unternehmen eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben haben, erstellten bis dato lediglich Unternehmen, die sich – wie die Evangelische Bank – der Nachhaltigkeit verschrieben hatten, einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht. Bereits seit 2005 arbeitet die Evangelische Bank strategisch an ihrer nachhaltigen Ausrichtung. In der Folge entwickelte die Bank ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung konsequent weiter. Im Zeitverlauf hat sie sich freiwillig weiteren Informationspflichten gegenüber ihren Mitgliedern, Kunden und sonstigen interessierten Stakeholdern im Rahmen der Schärfung des nachhaltigen Geschäftsmodells und zur Differenzierung im Wettbewerb unterworfen (u. a. GRI, EMAS plus , UN GC, UN PRI). Diese wurden zwischenzeitlich durch zusätzliche externe Anforderungen, insbesondere die rechtlichen Anforderungen gem. der CSR-Richtlinie aber auch die der Nachhaltigkeitsratingagenturen, erweitert.
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