Ein funktionierendes internes Kontrollsystem stellt die Funktionsfähigkeit aller wesentlichen Geschäftsprozesse sicher. Es schützt alle Unternehmensbereiche vor Vermögens- und Reputationsschäden. Durch interne Kontrollen wird die Richtigkeit, Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit von operativen Prozessen gewährleistet. Interne Kontrollen bestehen häufig aus dem Vier- Augen-Prinzip und der Funktionstrennung, können jedoch auch in automatisierten Kontrollprozessen, z. B. in definierten Grenzwerten, abgebildet sein. Diese sollten im Einklang mit den Vorgaben des Risikomanagements stehen (z. B. akzeptierter Verzicht auf ein 4-Augen-Prinzip für Rechnungen geringeren Umfangs).
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