Bei der Geschäftsführerhaftung ist zwischen Innen- und Außenhaftung zu unterscheiden: Bei der Innenhaftung ist der Geschäftsführer nur gegenüber der GmbH verantwortlich und haftbar. Gläubiger bzw. Geschädigte können also nicht direkt gegen den Geschäftsführer und sein Privatvermögen vorgehen. Sofern sie jedoch Ansprüche gegen die Gesellschaft haben, gehört zur Haftungsmasse des Gesellschaftsvermögens eben auch ein Anspruch der GmbH gegen den Geschäftsführer (persönlich).Diesen Anspruch kann ein Gläubiger pfänden und sich überweisen lassen, so dass er über diesen Umweg doch wieder auf das Privatvermögen des Geschäftsführers Zugriff erlangt. Bei der Außenhaftung (vgl. die nachfolgenden Tatbestände) kann der Gläubiger dagegen ohne Umwege direkt den Geschäftsführer persönlich in Haftung nehmen.
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