Laut ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Steuerberater nach Möglichkeit den Mandanten vor jedem steuerlichen Schaden zu bewahren. Dabei hat er seinem Mandanten den relativ sichersten Weg zum erstrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und ihm die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen. Bei einer Steuerhinterziehung des Mandanten hat der Steuerberater darauf hinzuwirken, im Namen des Mandanten eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben zu können.
Seiten 465 - 526
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: