Wissen die Strafverfolgungsbehörden auch bei Abschluss der unternehmenseigenen Untersuchung noch nichts von den Vorwürfen, muss die grundlegende Entscheidung getroffen werden, ob das Unternehmen die Behörden informiert. Nicht immer liegt es im Interesse des Unternehmens, nach Abschluss der Ermittlungen Strafanzeige zu erstatten.
Seiten 339 - 341
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.