Die Aufgabengebiete der Internen Revision und des Abschlußprüfers überschneiden sich teilweise. Eine Zusammenarbeit der beiden Überwachungsorgane ist deshalb schon aus wirtschaftlichen Gründen notwendig. Interne Revision und Abschlußprüfer sind nicht zuletzt aufgrund der spektakulären und aufsehenerregenden Bilanzskandale in der jüngsten Vergangenheit zu einer Zusammenarbeit gezwungen, vor allem bei Ordnungsmäßigkeitsprüfungen. Die Interne Revision muß dabei den Anteil von Ordnungsmäßigkeitsprüfungen an ihren Prüfungsaufgaben wieder erhöhen.
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