Erb- und Pflichtteilsverzichte sind seit je wichtige und geeignete Instrumente, die Unternehmensnachfolge wunschgemäß zu gestalten. Treten beim Tode des Unternehmers mehrere Erben an, droht die Zerschlagung des Unternehmens. Hat er nur einen Erben eingesetzt, z. B. den gewünschten und befähigten Nachfolger, und melden sich dann übergegangene Angehörige mit Pflichtteilsansprüchen, ist das Ergebnis womöglich das gleiche. Es muss das Ziel sein, hier dem Unternehmer Gestaltungsfreiheit zu verschaffen, diese für den Fortbestand seines Unternehmens gefährlichen Ansprüche zu Lebzeiten zu neutralisieren oder jedenfalls so zu regeln, dass sein Nachlass, und das ist in vielen Fällen ganz wesentlich das Unternehmen, nicht durch unerwünschte erbrechtliche Ansprüche überfordert wird.
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