Seit mehr als 135 Jahren bestimmt der Grundsatz der Maßgeblichkeit das Verhältnis von Handels- und Steuerbilanz in Deutschland. Er bewirkt eine Verknüpfung des Steuerbilanzmit dem Rechtskreis des Handelsbilanzrechts. Eingeführt vornehmlich aufgrund von Praktikabilitätserwägungen und erstmals in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den Einkommensteuergesetzen der Länder Bremen und Sachsen kodifiziert, prägt er seit seiner Einführung im gesamten Reichsgebiet im Jahr 1920 bis zur heutigen Zeit entscheidend die Ermittlung gewerblicher Einkünfte in Deutschland. Dabei stellt die Maßgeblichkeit kein – wie man vielleicht vermuten könnte – urdeutsches Konstrukt dar, sondern sie findet zugleich auch Verbreitung in zahlreichen weiteren europäischen Ländern. Seinen gesetzlichen Niederschlag findet der Grundsatz in der Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, die hierzu das Folgende bestimmt.
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