Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen bestehen grundsätzlich keine gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrung der unternehmenseigenen Unterlagen aus dem internen Rechnungswesen. Es können dennoch Gesetze und Verordnungen zum internen Rechnungswesen existieren, die zu beachten sind. Diese betreffen jedoch nicht die Gesamtheit der Unternehmen, sondern in der Regel nur Unternehmen, die z.B. in einer bestimmten Branche bzw. einem bestimmten Geschäftsbereich tätig sind.
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