So könnte die Geschichte der EU-Datenschutzreform beginnen. Denn in der Diskussion darüber schlägt die Stunde der Märchenerzähler. Aufgrund der von kaum jemandem mehr zu verstehenden Komplexität des Datenschutzrechts haben sie leichtes Spiel. In dem 4-Spalten-Dokument, das derzeit Gegenstand der Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat ist, füllen die Entwürfe 682 Seiten. Wer nicht schon Datenschutzexperte war und einen großen Teil der vergangenen dreieinhalb Jahre seit Vorlage des ersten Entwurfs der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) durch die Europäische Kommission damit verbracht hat, die juristische Detaildiskussion zu verfolgen, der hat keine Chance, das monströse Regelwerk zu durchschauen. Im Fahrwasser der vor allem in der Öffentlichkeit in Deutschland vorherrschenden Technophobie, getrieben durch die Angst vor Überwachung und übermächtigen Datensammlern (Angst anstelle von Vernunft war selten ein guter Ratgeber) wird im Namen des Datenschutzes für einen generellen Vorrang der Privatheit plädiert und dabei vergessen, dass der Vorrang eines Rechtes gegenüber anderen immer Ursache von Ungerechtigkeiten war.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-31 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: