In wenigen Monaten tritt nun das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Kraft. Es verlangt die Einführung eines Risikomanagements für Menschenrechte. Welche Wege gibt es, sich dem Thema menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu nähern? Muss ein Unternehmen, das ein angemessenes Compliance-Management-System implementiert hat, das Rad neu erfinden? Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die Anforderungen des LkSG und fasst erste Erfahrungen einer praktischen Umsetzung zusammen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2022.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-28 |
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