In Deutschland gibt es über 600.000 eingetragene Vereine sowie nahezu 22.000 Stiftungen mit einen Vermögen von rd. 100 Mrd. EUR. Dieser oft auch als „Dritter Sektor“ der deutschen Wirtschaft genannte Bereich erwirtschaftet eine Bruttowertschöpfung von rd. 90 Mrd. EUR und damit über 4 % des Bruttoinlandsprodukts und ist verantwortlich für die Beschäftigung von über 2,4 Mio. sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Die nachstehenden Regelungen sind für Vereine und Stiftungen aufgrund § 86 BGB analog anzuwenden; daher wird nicht explizit zwischen Verein und Stiftung unterschieden.
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