Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Vor dem Hintergrund der Tätigkeit eines Kreditinstituts dominieren auf der Aktivseite der Bankbilanz die Forderungs- und Wertpapierpositionen, auf der Passivseite stehen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden im Vordergrund. Die Erfolgsrechnung eines Kreditinstituts wird maßgeblich durch Zinserträge und Zinsaufwendungen bestimmt. Der zentrale Bewertungsgrundsatz der handelsrechtlichen Rechnungslegung ist das aus dem Ziel des Gläubigerschutzes abgeleitete Vorsichtsprinzip. Das Vorsichtsprinzip führt zum (strengen/gemilderten) Niederstwertprinzip, das die Basis der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren bildet. Die Forderungen sind gemäß der Bonität eines Kreditnehmers zu bewerten, wobei zwischen uneinbringlichen, notleidenden, anmerkungsbedürftigen und Forderungen ohne erkennbare Ausfallrisiken differenziert wird. Begründet in ihrer Sonderstellung haben die Kreditinstitute ferner die Möglichkeit, stille und offene Vorsorgereserven zu bilden.
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