Mit dieser Veröffentlichung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erhält die Debatte um ein Unternehmensstrafrecht eine neue Dimension, da Artikel 1 dieses Gesetzesentwurfs zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität den Entwurf eines Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten, kurz Verbandssanktionengesetz oder VerSanG (als Entwurf im Folgenden E-VerSanG), enthält. In diesem Beitrag erfolgt eine erste Darstellung des E-VerSanG und eine Kommentierung ausgewählter Auffälligkeiten. Es ist damit zu rechnen, dass die nächsten Monate von einiger Diskussion sowie auch Veranstaltungen zum Verbandstrafrecht geprägt und sicherlich eine ganze Reihe weiterer Aspekte entdeckt und entwickelt werden. Auf eine Anpassung des Entwurfs ist zu hoffen. Doch Unternehmen sollten sich jetzt schon auf die Einführung vorbereiten. Unabhängig von der Endfassung des Gesetzes ist ein Rahmen nun vorgegeben, und allein daher zeichnen sich bereits heute einige Änderungen für die Unternehmensorganisation und insbesondere den Aufbau von Compliance, Revision und Recht ab.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2019.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-25 |
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