Das Datenschutzrecht hat in den letzten Jahrzehnten eine beispiellose Ausweitung seines Anwendungsbereichs erlebt. Die Erfordernisse der automatisierten Verarbeitung und des Personenbezuges von Daten haben aufgrund der technischen Entwicklung ihre einschränkende Funktion nahezu vollständig verloren. Der sachliche Anwendungsbereich erstreckt sich längst nicht mehr nur auf Dateien und Großrechner staatlicher Stellen und großer Unternehmen. Jeder, der ein Smartphone, eine Digitalkamera, ein E-Mail-Konto oder eine Internetseite besitzt, soziale Netzwerke, Suchmaschinen, Twitter oder andere Kommunikationsdienste nutzt und damit personenbezogene Daten anderer verarbeitet und übermittelt oder gar veröffentlicht, fällt in den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts. Kaum diskutiert wurde dabei die allgemeine ordnungsrechtliche Dogmatik des Datenschutzrechts im privaten Bereich. Sie zielt bei näherer Betrachtung gerade darauf ab, was der Datenschutz im staatlichen Bereich zu verhindern suchte: den Präventionsstaat. Diese Entwicklung ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten äußerst kritisch zu sehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-03 |
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