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Dokument Das russische Korruptionsstrafrecht und seine Internationalisierung: Ein Kurzüberblick
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Das russische Korruptionsstrafrecht und seine Internationalisierung: Ein Kurzüberblick

  • Rechtsanwalt Dr. Rainer Birke
  • Rechtsanwalt Dr. Matthias Dann

Es gibt Neuigkeiten: Am 17.02.2012 hinterlegte der stellvertretende Außenminister der Russischen Föderation die Ratifikationsurkunde Russlands für den Beitritt zum OECD Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr vom 17.12.1997. Der noch amtierende Präsident Dmitrij Medwedew hatte das Ratifikationsgesetz Anfang Februar unterzeichnet. Der Beitritt Russlands wird am 17.04.2012 wirksam werden.

Medwedew setzt mit dem Beitritt Russlands zum OECD-Antikorruptionsübereinkommen den Schlusspunkt hinter die ehrgeizigen politischen Ziele, die er selbst am Anfang seiner Präsidentschaft im Jahr 2008 proklamiert hatte. Wegen des schlechten Rufs, den Russland beim Thema Korruption in der Weltöffentlichkeit hat, sollte die Bekämpfung käuflicher und beeinflussbarer Entscheidungen allerhöchste politische Priorität haben. Die Umsetzung des OECD-Übereinkommens und der Beitritt hierzu waren dabei nur ein Teil eines gesetzgeberischen Maßnahmenpakets, das auch im Bereich des Strafrechts deutliche Verbesserungen bringen soll.

Nachdem Russland seit 2003 Mitglied dreier wichtiger internationaler Korruptionsbekämpfungsabkommen geworden ist und seit 2008 innerstaatliche Instrumente zur Umsetzung der Standards dieser Übereinkommen geschaffen hat, ist es Zeit für eine Zwischenbilanz.

Als Grundlage hierfür folgt ein Überblick über die wichtigsten Normen des materiellen Strafrechts. Viele der Tatbestände weisen Parallelen zu den deutschen Korruptionsvorschriften auf, wobei es charakteristische Besonderheiten gibt wie eine spezielle Geldstrafe für Korruptionsdelikte, welche die Tatsachengerichte statt Freiheitsstrafe selbst bei den schwerwiegendsten Qualifikationstatbeständen noch anwenden können. Die tatbestandsmäßigen Vorteile materieller Art werden anders als bei uns bereits im Gesetz näher definiert.

Das Fazit am Ende des Beitrags wird zeigen, inwieweit das aktuelle Korruptionsstrafrecht in Russland den Standards der drei internationalen Abkommen zur strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung genügt.

Lizenz: Open Access CC BY-NC-ND 4.0
ISSN: 2193-9950
Ausgabe / Jahr: 2 / 2012
Veröffentlicht: 2012-06-01
Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://compliancedigital.de/WiJ.02.2012.133

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Das russische Korruptionsstrafrecht und seine Internationalisierung: Ein Kurzüberblick 9 Seiten, 194.80 KByte
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