Die Änderung des Rechts der GmbH beruht auf dem „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG), das am 01.11.2008 in Kraft trat. Der Gesetzgeber sah sich, bei mittlerweile rund 40.000 ausschließlich in Deutschland werbend tätigen Limiteds gehalten, die Rechtsform der GmbH zu modernisieren und „wettbewerbsfähiger“ zu machen. Außerdem sollten verschiedene Formen des Missbrauchs der Rechtsform, insbesondere auch der Firmenbestattung, in Zukunft verhindert werden.
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