Die durch Verhaltensrichtlinien, Schulungen und sonstige Maßnahmen für die Korruptionsprävention sensibilisierten Mitarbeiter benötigen eine Anlaufstelle für sich im Arbeitsalltag ergebende Compliance-Fragen zum Umgang mit Vertriebsmittlern. Die von den Mitarbeitern gesuchte Beratung zielt darauf ab, einen Verstoß gegen Compliance-Vorschriften zu vermeiden. Darüber hinaus können Mitarbeiter das Bedürfnis haben, sich vertrauensvoll an eine kompetente Stelle zu wenden, um aus ihrer Sicht gegebene Verstöße gegen Compliance-Vorgaben oder Verdachtsfälle zu melden. Unternehmen sollten den Mitarbeitern für diese beiden Fälle einen kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung stellen und die Bedeutung dieser Bausteine eines CMS nicht unterschätzen. Das am 2. 7. 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz ist hierbei zu beachten.
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