Anteile an gemeinschaftlich geführten und assoziierten Unternehmen stellen zunächst finanzielle Vermögenswerte im Sinne des IAS 32.11 dar. Grundsätzlich müsste sich ihre Bilanzierung nach den Regelungen des IAS 32 i. V. m. IAS 39 richten. Die mit dem Anteilsbesitz verbundene Teilhabe am Entscheidungsprozess bei gemeinschaftlich geführten oder assoziierten Unternehmen ist jedoch so weitreichend, dass derartige Verbundunternehmen zum erweiterten Konsolidierungskreis gehören. Für die Behandlung dieser Anteile im Konzernabschluss stehen mit IAS 28 (»Anteile an assoziierten Unternehmen«) und IAS 31 (»Anteile an Gemeinschaftsunternehmen«) zwei konzernspezifische Standards zur Verfügung.
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