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Dokument Berücksichtigung des internen Kontrollsystems im Rahmen von Systemprüfungen der Internen Revision

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Berücksichtigung des internen Kontrollsystems im Rahmen von Systemprüfungen der Internen Revision

  • Susanne Rosner-Niemes

Mit den verstärkten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Organisation der Kreditinstitute sind auch die Anforderungen an die Interne Revision gestiegen. Über den Supervisory Review Process (SRP), der bereits in Säule II von Basel II festgelegt wurde, werden zukünftig auch Komponenten wie das interne Kontrollsystem direkt in die institutsindividuelle Kapitalanforderung der Aufsicht an das Institut einfließen. Neben der Überwachung der Schlüsselindikatoren Geschäftsmodellanalyse, Kapitalrisiken sowie Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken wird auch eine Bewertung der internen Governance, welche die Unternehmens-/Risikokultur, die Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan, das Risikomanagementsystem, das Management von IT und Notfallplanung, aber auch die Angemessenheit der internen Kontrollen umfasst. Schwächen im internen Kontrollsystem wirken sich über den SREP (Supervisory Review and Evaluation Process)- Zuschlag auf die Kapitalanforderungen der Aufsicht an das Institut aus.

Die Interne Revision als unterstützende „rechte Hand“ der Geschäftsleitung muss es sich daher zur Aufgabe machen, im Rahmen ihrer Prüfungen insbesondere die Ausgestaltung und Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems zu beurteilen und Optimierungsempfehlungen zu geben.

Der folgende Beitrag beschreibt zunächst die sich ergebenden Anforderungen aus den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, definiert den Begriff internes Kontrollsystem sowie dessen Komponenten und erläutert anschließend den Einbezug des internen Kontrollsystems bei Prüfungsplanung, -durchführung und Berichterstattung.

Seiten 61 - 79

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