Einer der anspruchsvollsten und schwierigsten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung ist die Vorbereitung und Durchführung zivilrechtlicher Regressverfahren. Dies beruht schon allein auf deren Komplexität, so dass man damit nur wenig Gegenliebe bei den Zivilgerichten findet. Hinzu kommen vielfach vertiefte materiell-rechtliche Probleme. Schließlich ist diesen üblicher- und notwendigerweise ein zivilrechtlicher Arrest vorzuschalten, um etwaige Ansprüche in der Hauptsache vorab zu sichern.
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