Die aktuellen Ereignisse an den Finanzmärkten verdeutlichen einmal mehr die essentielle Bedeutung einer angemessenen Kapital- und Risikosteuerung von Kreditinstituten. Im Sinne einer Modernisierung der veralteten und ökonomisch nicht mehr adäquaten aufsichtsrechtlichen Vorgaben wurde das als „Basel II“ bekannte Rahmenwerk entwickelt1). Der sehr lange, seit 2001 andauernde Konsultationsprozess bis zu einer Übereinkunft auf internationaler Ebene verdeutlicht den grundsätzlichen Charakter der Baseler Empfehlungen. Über die Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und die Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) wurde Basel II in Europäisches Recht und schließlich mittels der Solvabilitätsverordnung (SolvV, 1. 1. 2007), der Überarbeitung des KWG §25a sowie den MaRisk (20. 12. 2005) in nationales Recht umgesetzt.
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